Teilnahmebedingungen Sparkassen Fanbank
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen der Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH, Siegburger Str. 215, 50679 Köln.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von der Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH und Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.
3. Modus
Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH behält sich vor, den Aktionszeitraum von Gewinnspielen zu verlängern, wobei hierüber informiert wird.
4. Teilnahmeausschluss
Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere dann, wenn der Teilnehmer den Ablauf nachhaltig stört oder während des Kontakts rechts- oder sittenwidriges Gedankengut zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
5. Gewinnausgabe
Bei den Gewinnen handelt es sich um Sachpreise. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt. Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH wird Gewinne nur an Personen aushändigen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Aushändigung oder Gewinnbenachrichtigung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4 Absatz 1. Gewinne werden nicht an Personen herausgegeben, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gewinne sind grundsätzlich bei der Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH abzuholen, sofern in der Gewinnbenachrichtigung nichts anderes vermerkt ist. Bei Veranstaltungsgewinnen werden die Karten teilweise auf den Namen des Gewinners an der Hinterlegungskasse oder der Gästeliste hinterlegt. Der Gewinner muss sich am Veranstaltungsort mit dem Personalausweis und ggf. weiteren Erkennungsnachweisen für die Abholung der Karten ausweisen.
6. Datenschutz
Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen von Gewinnspielen sehr ernst. Sämtliche Angaben, die im Rahmen der Gewinnspiele von Teilnehmern gemacht werden (Name, Alter, Wohnort etc.), werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels sowie der Übermittlung der Gewinne – wie in diesen Teilnahmebedingungen dargestellt – durch die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH genutzt und gespeichert. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden sämtliche Daten unter Berücksichtigung gesetzlich und/oder durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesmedienanstalt) vorgegebenen Fristen vollständig, spätestens 90 Tage nach Ende des Aktionszeitraums, gelöscht. Wenn Tickets direkt am Veranstaltungsort auf den Namen des Gewinners hinterlegt werden, werden zur Durchführung der Hinterlegung dem jeweiligen Veranstalter Name und Vorname des Gewinners, sowie die Anzahl der gewonnen Tickets übermittelt.
7. Haftung
Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH ist stets bemüht, korrekte Aussagen zu den Gewinnen zu machen. Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z. B. irrtümliche Aussagen zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnausgabe ausgeschlossen.