Verhandlung vor Verbandsspruchkammer
Nach den Zwischenfällen in der Regionalliga-Partie zwischen Fortuna Köln und den Sportfreunden Lotte am 05. Oktober 2013 tagte am Montagabend die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands (WFLV) zu den Vorkommnissen.
Als Ergebnis wurde die Fortuna zu einer Geldstrafe von 800 Euro zuzüglich der zu zahlenden Verhandlungskosten in Höhe von ca. 600 Euro verurteilt. Darüber hinaus koppelte der Vorsitzende der Verbandsspruchkammer, Herr Friedrich-Wilhelm Stelkens, das Urteil an die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, um Zwischenfälle dieser Art in Zukunft zu vermeiden.
Da neben Bechern auch Fahnenstangen auf die Schiedsrichter geworfen wurden, ist das Mitbringen von Fahnen mit Stockhalterung, Schwenkfahnen, Megaphonen und Trommeln beim kommenden Heimspiel gegen die U23 des VfL Bochum nicht zugelassen.
Gegen einige Fans, die beim Werfen von Gegenständen identifiziert werden konnten, werden temporäre Hausverbote ausgesprochen. Sollte es zu weiteren Verfehlungen einzelner Fans kommen, wird der Stehplatzbereich „Mitte“ künftig wieder geschlossen.
Die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH bedauert die Vorkommnisse und entschuldigt sich hiermit nochmal bei den Schiedsrichtern und den Spielern der Sportfreunde Lotte. Vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen und finanziellen Anstrengungen, die vom Vorstand des e.V., ehrenamtlichen Mitarbeitern, Sponsoren und Investoren erbracht werden, ist ein derartiges Verhalten einzelner Zuschauer völlig unverständlich und inakzeptabel. Sollten sich vergleichbare Vorfälle wiederholen, ist der weitere erfolgreiche Weg der Fortuna erheblich gefährdet.