Strafe der Verbandsspruchkammer festgelegt / Konsequenzen für den Spielbetrieb
In einer zweistündigen Sitzung vor der Verbandsspruchkammer des WFLV e.V. in Duisburg wurden die Vorkommnisse rund um das Spiel der Fortuna gg. MSV Duisburg II vom 01. Oktober 2010 verhandelt. Gegenstand der Verhandlung war eine hinterlistige Attacke von einigen Fortuna-Anhängern mit ca. 15 Feuerwerkskörpern auf das Südstadion. Zuvor gab es am gestrigen Mittag ein Krisengespräch mit der Polizei Köln und dem Sicherheitsdienst mit einer Rückbetrachtung auf dieses Spiel und mit einem Ausblick auf die kommenden Spiele.
Die Verantwortlichen von Fortuna Köln konnten in Dusiburg trotz der eindeutigen Beweis- und Schuldfrage erreichen, dass aufgrund des "grob unsportlichen Verhaltens einiger Zuschauer von Fortuna Köln" zunächst lediglich eine Geldstrafe zu zahlen ist. Sollte es erneut zum Zünden von Feuerwerkskörpern oder ähnlichen Vorfällen in und um das Südstadion oder bei Auswärtsfahrten kommen, wird es aufgrund diverser "Vorstrafen" ohne weitere Diskussionen massive Punktabzüge und eine große Anzahl an Spielen vor leeren Zuschauerrängen geben.
Leider haben die Ereignisse vom Heimspiel gegen den MSV Duisburg II dazu geführt, dass die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH den Ordnereinsatz bei den weiteren Heimspielen dieser Saison verstärken muss. Dies führt zu zusätzlichen Kosten im fünfstelligen Bereich. Neben den bereits schriftlich ausgesprochenen Stadionverboten, wird mehreren, bei den vergangenen Spielen, auffällig gewordenen Besuchern des Südstadions bei den kommenden Spielen der Eintritt verweigert. Es werden zudem vor Einlass ins Stadion seitens der Polizei Alkohol-Kontrollen durchführt. Damit soll verhindert werden, dass stark angetrunkene Fans ins Stadion gelangen. Weiterhin werden die Zuschauerbereiche im Südstadion ab sofort videografiert, so dass strafrechtliche Vergehen entsprechend dokumentiert werden können.
Die Verbandsstrafe, die Reparaturarbeiten im Stadion und weitere Ansprüche werden zivilrechtlich gegen die bisher schon ermittelten Verursacher in voller Höhe geltend gemacht.