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Fortuna Köln muss knapp € 500 Strafe zahlen

Die Verbandsspruchkammer des WFLV hat die Fortuna Köln Spiel­betriebs­gesell­schaft mbH zu einem Ordnungsgeld von € 200,00 verurteilt. Grund war das Zünden von bengalischen Feuerwerkskörpern beim Auswärtsspiel bei Westfalia Herne durch einige Zuschauer. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 273,42 müssen noch zusätzlich entrichtet werden.

 Das Schreiben des WFLV könnt Ihr hier einsehen.

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