Fortuna Köln muss knapp € 500 Strafe zahlen
Die Verbandsspruchkammer des WFLV hat die Fortuna Köln Spielbetriebsgesellschaft mbH zu einem Ordnungsgeld von € 200,00 verurteilt. Grund war das Zünden von bengalischen Feuerwerkskörpern beim Auswärtsspiel bei Westfalia Herne durch einige Zuschauer. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 273,42 müssen noch zusätzlich entrichtet werden.
Das Schreiben des WFLV könnt Ihr hier einsehen.